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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 6 A 1053/05   

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https://dejure.org/2007,26292
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 6 A 1053/05 (https://dejure.org/2007,26292)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.07.2007 - 6 A 1053/05 (https://dejure.org/2007,26292)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 6 A 1053/05 (https://dejure.org/2007,26292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 3 K 965/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 6 A 1053/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 6 A 1053/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 C 35/04 -, BVerwGE 123, 21; OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 A 3510/04 - (juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2007 - 6 A 3510/04

    Gewährung von Beihilfe für einen gesetzlich krankenversicherten Beamten im Falle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 6 A 1053/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 C 35/04 -, BVerwGE 123, 21; OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 A 3510/04 - (juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - L 1 KR 106/09

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beamter auf Widerruf -

    Auch wenn der Dienstherr auf diese Weise ganz erhebliche Summen einspart, wird darin von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung keine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gesehen (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 11.09.1998 - 2 L 2640/98 -, juris; OVG Münster, B. v. 2.07.2007 - 6 A 1053/05 - juris).
  • VG Köln, 05.10.2009 - 19 K 5806/08

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen bei Erhalt von Sachleistungen oder

    Insoweit gelten die unter 1. gemachten Ausführungen hier entsprechend; wenn sich die Ehefrau freiwillig für die Kostenerstattung entschieden hat und ihre Krankheitskosten dadurch erhöht, dass sie als "Privatpatientin" zum Arzt geht und sich Privatrezepte ausstellen lässt, die von der Techniker Krankenkasse nicht vollständig erstattet werden, kann der Kläger dies dem beklagten Land nicht vorhalten; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02.07.2007 - 6 A 1053/05 -, www.nrwe.de .
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